Seit Jahren sind die Zugangsvoraussetzungen zur Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende und Dual Studierende Streitpunkt im Betrieb Telekom Ausbildung. ver.di hat die Forderung nach einer Verbesserung der Zugangsvoraussetzung und Schaffung von mehr Transparenz in die Tarifrunde 2018 eingebracht. Bereits im April 2018 konnte eine erste Verständigung darüber hergestellt werden, dass ein Bezug der Wohnung zwei Monate vor Ausbildungsbeginn für die Unterhaltsbeihilfe unschädlich ist. Im Nachgang hat ver.di weitere Verhandlungen geführt, um die Zugangsvoraussetzungen zur Unterhaltsbeihilfe zu verbessern.
Mit diesem Tarifinfo informieren wir Auszubildende und Dual Studierende über die Neuregelung der Unterhaltsbeihilfe.
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