Aufgrund der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (Telekom-BATZV) haben die Beamt*innen noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, ATZ zu nutzen. Dabei muss die ATZ vor dem 01.01.2021 beginnen und sich bis zum Eintritt in den Ruhestand erstrecken. Wie immer dürfen betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.
Ver.di fordert, dass die Frist zur Bewilligung von ATZ für Beamt*innen mindestens bis Ende 2024 verlängert wird. Ver.di, Telekom und Bundesfinanzministerium werden das Thema gemeinsam forciert angehen.
Aktive und zugewiesene Beamt*innen müssen 3 Monate vor der ATZ, beurlaubte Beamt*innen 4 Monate vorher ihren Antrag stellen!
0 Kommentare